Fragen & Antworten - FAQ

Fragen rund um die Verteilung bei der pd.KURIER direkt GmbH (Briefe, Tageszeitungen, Pakete)

Welche Aufgaben umfasst die Tätigkeit des Zustellers?

Grundsätzlich bietet die pd.KURIER direkt GmbH freie Stellen für zwei Tätigkeitsschwerpunkte an:

  • Bereich Nachtschiene: Kernaufgabe ist die Zustellung von Tageszeitungen (in Teilgebieten auch Briefsendungen)
  • Bereich Tagschiene: Kernaufgabe ist die reine Zustellung von Briefsendungen an die adressierten Empfänger
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn du volljährig, eigenverantwortlich, ortskundig, gerne mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs, zuverlässig, selbständig und gewissenhaft sind, passt du perfekt in unser Team.

Wann muss ich zustellen?

Das hängt davon ab, für welchen Bereich du tätig bist. Im Bereich der Nachtschiene arbeitest du von Montag bis Samstag, die Zustellung muss bis 6.00 Uhr erfolgt sein. Im Bereich der Tagschiene (reine Briefzustellung) sind die Zustelltage Montag bis Freitag. Die Briefsendungen müssen bis Mittag zugestellt sein.

Wo muss ich zustellen?

Zustelladressen sind in erster Linie alle Abonnenten der Augsburger Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen. Bei Prospekt- und Beilagenverteilungen kannst du die Zustelladressen dem jeweiligen Verteilauftrag entnehmen. Briefsendungen müssen unmittelbar an die adressierten Empfänger zugestellt werden.

Was muss ich beachten?

Eine Vielzahl von Hinweisen und Tipps haben wir in unseren Leitfäden „ZustellerINFO Zeitung“ und „ZustellerINFO Brief“ zusammengefasst. Je nachdem für welche Tätigkeit du dich entscheidest, erhältst du von deinem zuständigen Bezirksleiter die relevanten Unterlagen und weitere Informationen. Außerdem werden alle neuen Mitarbeiter*innen im Zustelldienst umfassend in die Tätigkeit eingearbeitet, d. h. du begleitest für einen festgelegten Zeitraum einen unserer Stamm-Zusteller*innen auf seinem täglichen Zustellgang.

Wo werden die Zeitungen und Briefsendungen bereitgestellt?

Die Zeitungen und Briefsendungen werden an einer vordefinierten Ablagestelle in unmittelbarer Nähe bzw. im jeweiligen Zustellbezirk angeliefert.

Bin ich während meiner Zustelltätigkeit versichert?

Ja, bei der pd.KURIER direkt bist du über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Wen kann ich für weitere, detaillierte Informationen kontaktieren.

Senden Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder ruf uns einfach unter der 0821 777 – 1111 an. Wir freuen uns auf dich!


Fragen rund um die Verteilung bei der pd.KURIER verteil GmbH (Wochenzeitungen & U18)

Allgemein

Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich verteilen kann?

Das Mindestalter ist 13 Jahre, die Erziehungsberechtigten müssen bei unter 18-jährigen zustimmen, ein Girokonto, die Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt und eine Kopie vom Ausweis ist für den Vertragsabschluss notwendig. Zusätzlich benötigen wir noch bei Nicht-EU-Bürgern eine Kopie entweder vom unbefristeten Aufenthaltstitel oder von der Arbeitserlaubnis. Wichtig ist noch eine vor Wind und Regen geschützte Ablagestelle für die Ware.

Gibt es eine Einarbeitung?

Bevor Du bei der pd.KURIER verteil GmbH zu verteilen anfängst, bekommst Du einen Bezirksplan und eine Straßenliste, die Dir Dein Gebietsbetreuer*in erläutert. Empfehlenswert vor der ersten offiziellen Verteilung ist eine Begehung des Bezirkes. Du kannst Dir dann schon mal Deine Route (kürzester Zustellweg, Besonderheiten bei Briefkästen) zurechtlegen.

Wer ist während der Tätigkeit mein Ansprechpartner?

Für jeden Zusteller und jede Zustellerin gibt es einen vor Ort ansässigen Gebietsbetreuer als Ansprechpartner/in. Zusätzlich ist die zentrale Zustellerbetreuung von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr für Fragen unter 0821-455165-55 erreichbar.

Was mache ich, falls ich krank werde oder in den Urlaub fahre und ich nicht verteilen kann?

Am besten ist es, wenn jemand aus dem Freundes-/Bekanntenkreis die Vertretung während der Fehlzeit macht. Du meldest die Vertreterin oder den Vertreter Deinem Gebietsbetreuer (m/w/d), damit ein entsprechender Vertrag erstellt werden kann. Solltest Du keine Aushilfe nennen können, ist die pd.KURIER verteil GmbH rechtzeitig zu informieren.

Zustellung

Bis wann werden die Wochenblätter bei mir angeliefert?
Für Verteilungen am Samstag werden die Zeitungspakete bis spätestens Samstag 13:00 Uhr und am Mittwoch bis spätestens Mittwoch 13:00 Uhr an der vereinbarten Ablagestelle (normalerweise Wohnsitz) angeliefert.
Wann muss verteilt werden?

Die Prospekte / Wochenblätter müssen am vereinbarten Verteiltag (Mittwoch oder Samstag) zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr ausgetragen werden.

Wie muss zugestellt werden?

Bei der Standard-Verteilung muss in jeden Briefkasten, im zugewiesenen Gebiet, eine Zeitung möglichst vollständig eingesteckt werden. Es sei denn, auf dem Briefkasten ist ein Aufkleber mit „Bitte keine kostenlosen Zeitungen“ (oder ähnlich). Diese sogenannten Werbeverbote müssen beachtet werden!

Mit welchen Hilfsmitteln kann ich am besten zustellen?

Wir empfehlen zur Zustellung einen Fahrradanhänger oder Zustellwagen. Zustellwagen und –taschen kannst Du hier vergünstigt erwerben.

Was mache ich, falls der Briefkasten im Haus ist?

Sogenannte Klingelhäuser gibt es vor allem in größeren Städten. Hier ist ganz einfach zu klingeln und freundlich danach zu fragen, ob die Tür geöffnet werden kann.

Bezirk & Stückzahl

Wie lange dauert eine Verteilung?

Je nach Größe und Beschaffenheit des Gebietes. In der Regel bis zu zwei Stunden.

In meinem Verteilgebiet benötige ich mehr / weniger Wochenblätter. Was mache ich?

Sollten mehr oder weniger Zeitungen benötigt werden, ist der zuständige Gebietsbetreuer (m/w/d) zu informieren oder direkt über das Formularcenter im „persönlichen Bereich“ des Portales eine Meldung abzuschicken. Wichtig ist, dass die Veränderungen genau begründet werden.

Ich bekomme zu viele Zeitungen angeliefert. Was mache ich mit der Restmenge?

Falls Prospekte/Wochenblätter nach der Zustellung in Deinem Verteilbezirk übrig bleiben, gibst Du die Restware gut verschnürt und gekennzeichnet (Name, Ort und Bezirksnummer) dem Fahrer am nächsten Verteiltag mit. Bei größerer Rückware bzw. Fehlmengen verständigst Du die pd.KURIER verteil GmbH.

Arbeitssicherheit & gesetzliche Grundlagen

Wie stelle ich sicher zu?

Bitte achte bei Deiner Arbeit auf verschiedene Sicherheitsgebote:

  1. Trage dem Wetter angepasste Kleidung, um z.B. Unterkühlungen zu vermeiden. Benutze helle bzw. reflektierende Kleidung, damit Du von allen Verkehrsteilnehmern schnell erkannt wirst.
  2. Feste Schuhe mit einer flachen und griffigen Sohle ist für Dich ein äußerst wichtiges Arbeitsmittel.
  3. Die Zustellung mit Rollerblades oder Rollschuhen ist nicht erlaubt!
  4. Bitte achte darauf, dass Dein Fahrrad unbedingt verkehrssicher ist (funktionierende Bremsen und Lichtanlage, ausreichender Reifendruck…) und trage einen Helm!
  5. Beim Fahrrad oder Anhänger ist zu beachten, dass diese nicht gewichtsmäßig überladen werden. Unfallgefahr durch Lenker-, Rahmen- und Achsbruch!
  6. In den Wintermonaten ist möglichst früh am Nachmittag auszutragen, damit eine Zustellung in der Dämmerung bzw. Dunkelheit vermieden wird.
  7. Beachte stets die Straßenverkehrsordnung. Benutze Ampelanlagen und Zebrastreifen zur Überquerung von Straßen!
  8. Bei freilaufenden Hunden ist eine unnötige Gefahrensituation unbedingt zu vermeiden. Dieses Haus wird nicht beliefert, falls der Briefkasten nicht am Zaun angebracht ist.
  9. Benütze bei Treppen immer den Handlauf!
  10. Sei besonders bei Schnee- und Glatteissituationen vorsichtig!
  11. Lass Dich nicht von Ihrem Smartphone oder Handy während der Verteilung ablenken!
Bin ich denn während des Zustellganges unfallversichert?

Ja, jede Verteilerin und jeder Verteiler ist über die Berufsgenossenschaft versichert.
Falls doch mal etwas passieren sollte, bitte umgehend Deinen Hausarzt aufsuchen und die pd.KURIER verteil GmbH verständigen!

Welche Gesetze sind für mich wichtig?

Wir legen großen Wert auf eine gesetzeskonforme Zustellung. Hier hast Du die Möglichkeit alle für Deine Tätigkeit wichtigen Gesetzestexte einzusehen. Bitte beachte die folgenden Texte bei der Verteilung von Zustellprodukten.

Arbeitsschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitszeitgesetz

Was kann ich denn verdienen?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig: z. B. Gebietsgröße, Struktur der Bebauung, Beschaffenheit des Gebietes (Berg/Tal) usw. Eine individuelle Berechnung kann der Gebietsbetreuer (m/w/d) vornehmen.

Wann erhalte ich meinen Lohn?

Die Lohnabrechnung wird monatlich erstellt und die Vergütung bis spätestens 15. des Folgemonats überwiesen.

Um Deinen Lohn ordnungsgemäß auszahlen zu können benötigen wir:

  • den unterschriebenen Verteilervertrag
  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Personalbogen
  • Deine Steueridentifikationsnummer – die Du zwingend auf dem Personalbogen angeben musst – für die elektronische Lohnsteuerkarte
  • eine Kopie der Arbeitserlaubnis oder des Aufenthaltstitels (bei nicht EU-Bürgern)

Wie gehe ich mit Reklamationen um?

Die meisten Reklamationen lassen sich im Vorfeld vermeiden. Prüfe schon bei der Anlieferung, ob die Stückzahl korrekt ist und ob die richtigen Pakete bei Dir angekommen sind.

Vor der ersten Verteilung empfiehlt es sich, das Gebiet abzulaufen. So lernt man sein Verteilgebiet und dessen Besonderheiten schneller kennen.

Wie erfahre ich von Reklamationen in meinem Verteilgebiet?

Aktuelle Reklamationen findest Du auf Deinem Lieferschein. Bitte beachte deshalb die Informationen dort immer aufmerksam! Bei speziellen Reklamationen (z.B. Werbeverbot oder Wiederholungs­reklamationen) erhältst Du zusätzlich einen Brief oder eine E-Mail.

Wie verhalte ich mich bei unberechtigten Reklamationen?

Bitte informieren Sie unser Qualitätsmanagement in Nördlingen unter 09081/290 84 -40 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wie verhalte ich mich bei freilaufenden Hunden?

Um Anzeigenblätter zuzustellen, musst Du Dich nicht in Gefahr begeben. Bitte kontaktiere in so einem Fall einfach die Kolleginnen und Kollegen im Qualitätsmanagement.

Was ist ein Werbeverbot?

Hier unterscheidet man zwischen Prospekten und Wochenzeitungen. „Bitte keine Werbung einwerfen“ bedeutet, hier dürfen keine Prospekte zugestellt werden. Wochenzeitungen aber dürfen eingeworfen werden.

Die Werbung, welche sich bei der Anlieferung bereits im Wochenanzeiger befindet, ist Bestandteil des Werbeanzeigers und muss nicht herausgenommen werden.

Beim Aufkleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ darf nicht zugestellt werden.